Erstberatung

Seit einigen Jahren sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Für sogenannte Erstberatungen, wenn also keine weiteren Tätigkeiten beauftragt sind, hat sich ein Pauschalhonorar bewährt, welches die besondere Situation der Erstberatung - erste grobe rechtliche Einschätzung - berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass eine Erstberatung nur dann effetkiv sein kann, wenn der beratende Rechtsanwalt vollständig über den Sachverhalt informiert wird. Auch bei einer Erstberatung sollten daher alle den Fall betreffenden Unterlagen mitgebracht werden.

Eine Erstberatung dauert in den meisten Fällen eine halbe bis zu einer Stunde. Innerhalb dieser Zeitspanne können in der Regel alle Ihre Fragen erörtert werden.