Strafverteidigung in Hamburg und Schleswig-Holstei

unsere Schwerpunkte im Strafrecht:

  • Allgemeines Strafrecht - z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung
  • Eigentumsdelikte - z.B. Betrug, Diebstahl oder Raub
  • Betäubungsmitteldelikte - Drogenbesitz und Drogenhandel
  • Verkehrstraftaten - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren unter Alkoholeinfluss oder ohne Fahrerlaubnis u.a.
  • Sexualstrafdelikte

"Hängen bleibt immer etwas", ein allseits bekanntes Sprichwort. Oder anders: Strafverfahren können Existenzen zerstören, sie können Familien vernichten und nicht zuletzt Sie ins Gefängnis bringen. Kurz: ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Sind Sie erst einmal in ein Strafverfahren verwickelt, benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Denn Strafverteidigung lässt für Selbstversuche in Form der Eigenverteidigung und für blindes Vertrauen auf Gerechtigkeit getreu dem Motto, das wird sich schon alles aufklären, keinen Raum. Für Ihr Recht muß schon jemand arbeiten, der sich mit der Sache auskennt, nämlich Ihr Rechtsanwalt. Und den sollten Sie so früh wie möglich hinzuziehen. Wir verteidigen Sie daher nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern bereits im Ermittlungsverfahren, egal ob schuldig oder unschuldig. Es braucht Ihnen also uns gegenüber nicht unangenehm sein, wenn an den gegen Sie erhobenen Vorwürfen ein "klein wenig", "etwas" oder auch "etwas mehr dran sein" sollte.

Egal ob es sich um ein privates oder geschäftliches Interesse handelt, ein allgemeines Problem oder eine Notsituation, wir nehmen uns gern und unverzüglich Ihrer Sache an.

Wir helfen Ihnen und finden einen Weg!

Rechtsanwalt Peter Salewsky ist Mitglied in der Strafverteidigervereinigung im Deutschen Anwaltverein.