Scheidung
Die Scheidung ist die formelle, juristische Beendigung einer Ehe. Mit ihr wird die Ehe aber auch wirtschaftlich auseinandergesetzt. Zu regeln sind insbesondere der Ausgleich des Zugewinns, die Teilung des Hausrats und die Regelung des Unterhalts. Das bedeutet eine Auseinandersetzung um Geldfragen zu einer Zeit, in der die Parteien in der Regel aufgrund der Beendigung der Beziehung ohnehin zerstritten sind. Zumindest ist das Verhältnis der Beteiligten untereinander stark belastet.
Nicht erst der Beginn des gerichtlichen Scheidungsverfahrens nach Ablauf des gesetzlichen Trennungsjahrs sollte daher Anlaß geben, sich rechtlich zumindest beraten und erforderlichenfalls sich auch anwaltlich vertreten zu lassen. Denn schon die Trennung der Eheleute stellt einen massiven Einschnitt nicht nur in finanzieller Hinsicht dar.
In diesem Zusammenhang ist dann auch darauf hinzuweisen, dass es eine Scheidung mit einem gemeinsamen Rechtsanwalt trotz immer wieder auftretender anderslautender Gerüchte nicht gibt. Ein Rechtsanwalt ist ein Interessenvertreter, der zur Einseitigkeit verpflichtet ist und der naturgemäß widerstreitende Interessen nicht vertreten darf. Eine sogenannte einverständliche Scheidung mit nur einem Anwalt bedeutet daher, dass nur eine Partei anwaltlich vertreten ist, die ander Seite also nicht.
Anwaltlich vertreten sein muss nur diejenige Partei, die vor Gericht Anträge stellen will, wie beispielsweise den Scheidungsantrag. Der andere Noch-Ehepartner, der selbst keine Anträge stellen will, muss also anwaltlich auch nicht vertreten sein. Aus den Eingangs genannten Gründen empfiehlt sich aber eine zumindest aussergerichtle Beratung für jede Partei.