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Prozessfinanzierer

Die Kosten eines Prozesses und die Erfolgsaussichten bestimmen oft die Entscheidung über eine Klage. Gerade bei einem hohen Streitwert entstehen erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten. Und auch bei berechtigten Ansprüchen ist der Ausgang eines Verfahrens leider nicht immer gewiss. Zeugenerklärungen kennt man z.B. wirklich erst dann, wenn man sie gehört hat. Im schlimmsten Fall muss der Kläger seine Forderungen abschreiben und die gesamten Kosten der Gegenseite übernehmen. Aber auch ein im Ergebnis erfolgreich geführter Prozess kann allein durch die zunächst zu verauslagenden Gebühren für das Verfahren erhebliche liquide Mittel binden. All diese Überlegungen schrecken oftmals viele Anspruchsinhaber von einer Klage ab, worauf manche Gegner auch spekulieren.

Der Verzicht auf berechtigte Ansprüche muss jedoch nicht sein. Durch Prozessfinanzierung bietet sich einem Kläger die Möglichkeit einer Klageführung ohne Prozesskostenrisiko.

Der Prozessfinanzierer übernimmt das finanzielle Risiko des Klägers und trägt die Anwaltshonorare, Gerichts- und Gutachterkosten sowie Zeugenauslagen. Dem Anspruchsinhaber entstehen hieraus keine Kosten.

Als Gegenleistung wird der Prozessfinanzierer am möglichen Prozesserfolg wirtschaftlich beteiligt.

Voraussetzung für die Prozessfinanzierung ist die detaillierte Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage. Dies erfolgt regelmässig auf der Grundlage eines vom Anwalt gefertigten Klagentwurfes bzw. Gutachtens. Die Kosten für diese Vorbereitung durch den eigenen Anwalt muss der Mandant zunächst selbst tragen. Im Falle einer Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer werden diese Kosten jedoch meistens auf die späteren Verfahrenskosten angerechnet.

Interessant ist eine Prozesskostenfinanzierung daher unter Umständen für alle Anspruchsinhaber. Egal ob Privatperson oder Unternehmen, ob finanzschwach oder mit eigenen Mitteln ausgestattet