Haus- und Bürodurchsuchung

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Unschuld schützt nicht vor Strafverfolgung !

Bereits ein einfacher Verdacht rechtfertigt staatsanwaltliche Durchsuchungshandlungen, auch wenn sich die Verdachtsmomente in der Folgezeit nicht bestätigen.

Eine Durchsuchung von Wohnung oder Büro ist eine einschneidende Maßnahme. Denn sie berührt die Privatspähre des Betroffenen und sie erfolgt regelmässig überraschend.

Eine Durchsuchung bedeutet zudem, dass die Ermittlugsbeamten nicht einfach durch die Räumlichkeiten "schlendern", sondern eben etwa suchen und mithin nicht nur in jede Schublade und jeden Schrank schauen. Wenn dann neben der Privatwohnung beispielsweise in einer Wirtschaftsstrafsache auch noch Firmenräume betroffen sind, mag sich jeder die Auswirkungen und die Wirkung nach aussen vorstellen können.

Eine etwaige gedankliche und organisatorische Vorbereitung auf das dann zu Veranlassende muss daher zwangsläufig vorher erfolgen. Auch in diesem Fall gilt daher die Empfehlung, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen.